
sind zunächst alle Flächen, die außerhalb von bebauten Ortsteilen liegen. Aber auch größere Freiflächen innerhalb von Stadtgebieten gelten als freie Natur. Nach der Bayerischen Verfassung hat jeder das Recht auf Erholung und sportliche Betätigung in der freien Natur; mit Natur und Landschaft muß aber pfleglich umgegangen werden. Landwirtsch...
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